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Art. 27ater

748.131.1VILFederal Council Ordinance01.01.1995Originalquelle
  1. Geplante Bauvorhaben oder bauliche Änderungen können dem BAZL vorab zur Vorprüfung unterbreitet werden. Der Umfang der Vorprüfung richtet sich nach den eingereichten Unterlagen. Diese enthalten beispielsweise:
    1. einen groben Beschrieb des Vorhabens;
    2. die folgenden Pläne:
    1. Übersichtsplan des Flugplatzes mit Eintrag des Projektstandortes, 2. Situationsplan des Projektes, 3. Entwürfe für Geschoss- und Ansichtspläne sowie Schnitte nach Bedarf; c. grobe Angaben darüber, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Raum und Umwelt hat; d. Angaben über die Auswirkungen des Vorhabens auf den Betrieb des Flugplatzes; e. Angaben darüber, wie die Anforderungen an die Flugsicherheit erfüllt werden sollen.
  2. Das BAZL teilt den Gesuchstellern das Ergebnis der Vorprüfung mit.

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