747.201.7SBVFederal Council Ordinance01.05.1994Originalquelle
Die ausreichende Stabilität des intakten Schiffes (Intaktstabilität) ist nachzuweisen unter Ansatz:
des krängenden Momentes aus seitlicher Personenverschiebung;
des krängenden Momentes aus seitlichem Winddruck;
des krängenden Momentes aus der Zentrifugalkraft beim Ruderlegen.
Die ausreichende Stabilität im Leckfall des Schiffes (Leckstabilität) ist für alle Phasen der Überflutung mit Einschluss des Endzustandes nachzuweisen.
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