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Art. 4

744.21TrGFederal Act20.07.1951Originalquelle

Das Recht, Reisende regelmässig und gewerbsmässig zu befördern, wird nach den Artikeln 6–8 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20091erteilt.

Footnotes

  1. SR 745.1

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