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Art. 50

743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle

Das Seilbahnunternehmen führt eine Dokumentation über:

  1. die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse, die Wartungsarbeiten, die Inspektionen und die Übungen sowie die durchgeführten Massnahmen einschliesslich der Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten (Instandhaltungsdokumentation);
  2. anderweitig festgestellte Mängel und Störungen, besondere Vorkommnisse sowie die getroffenen Massnahmen;
  3. Änderungen nach Artikel 36a ;
  4. Änderungen in der Verantwortlichkeit nach Artikel 47 Absatz 1.

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