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Art. 32

743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
  1. Wird vor der Betriebsbewilligung das Projekt geändert, so sind die davon betroffenen Dokumente in aktualisierter Form neu einzureichen.
  2. Die Bewilligungsbehörde entscheidet, ob und wie weit ein neues Plangenehmigungsverfahren beziehungsweise kantonales Bewilligungsverfahren durchgeführt werden muss.

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