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Art. 20b

743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
  1. Die Konzession wird für die Dauer von 40 Jahren erteilt oder erneuert.
  2. Sie kann für eine kürzere Dauer erteilt oder erneuert werden, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen, namentlich wenn:
    1. der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin dies beantragt;
    2. absehbar ist, dass die Konzessionsvoraussetzungen für weniger als 40 Jahre erfüllt sein werden.

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