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Art. 25d

743.01SebGFederal Act01.01.2007Originalquelle

Nach dem Strafgesetzbuch1strafbare Handlungen werden von Amtes wegen verfolgt, wenn sie gegen folgende Personen während deren Dienstausübung begangen werden:

  1. Angestellte von Seilbahnunternehmen mit einer Bewilligung nach Artikel 3 Absatz 1 oder 2 dieses Gesetzes oder einer Konzession oder Bewilligung nach den Artikeln 6–8 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092;
  2. Personen, die anstelle von Angestellten nach Buchstabe a mit einer Aufgabe betraut sind.

Footnotes

  1. SR 311.0

  2. SR 745.1

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