Zurück zum Gesetz

Art. 5bbis

742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
  1. Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) kann Sicherheitsbescheinigungen mit Geltung für die Schweiz erteilen, wenn ein völkerrechtlicher Vertrag dies vorsieht.
  2. Gesuche um Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen, die in der Schweiz und mindestens einem Nachbarland der Schweiz gelten sollen, sind bei der ERA einzureichen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.