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Art. 15qbis

742.141.1EBVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
  1. ** Stellt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen fest, dass ein Fahrzeug eine der grundlegenden Anforderungen nicht erfüllt, so trifft es die erforderlichen Massnahmen.
  2. ** Liegen ihm Hinweise vor, dass die Nichterfüllung bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung für das Inverkehrbringen vorlag, so informiert es das BAV und die ERA.

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