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Art. 22

741.621SDRFederal Council Ordinance01.01.2003Originalquelle

Mit Busse wird bestraft, wer:

  1. als Beförderer oder Halter eines Fahrzeuges die Beförderung gefährlicher Güter durch einen Fahrzeugführer zulässt oder anordnet, der die erforderliche Ausbildung nicht besitzt. Der Fahrzeugführer untersteht der gleichen Strafandrohung;
  2. den obligatorischen Kontrollen nicht nachkommt.

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