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Art. 20

741.621SDRFederal Council Ordinance01.01.2003Originalquelle

Mit Busse wird bestraft, wer:

  1. ein gefährliches Gut ladet, entladet, verpackt oder handhabt, ohne die geforderten Pflichten zu beachten. Der gleichen Strafe unterliegt die für diese Verrichtungen verantwortliche Person, wenn sie sich nicht vergewissert hat, dass diesen Pflichten nachgekommen worden ist;
  2. es als beladende oder entladende Person unterlässt, die zweckmässigen Schutzmassnahmen zu treffen, wenn ein freigesetzter Stoff die Umwelt gefährdet.

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