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Art. 117c

741.21SSVFederal Council Ordinance01.01.1980Originalquelle

Auf Beschwerdeverfahren betreffend Massnahmen der örtlichen Verkehrsregelung auf Nationalstrassen 3. Klasse, die beim Inkrafttreten dieser Änderung hängig sind, findet das bisherige Recht Anwendung.

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