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Anhang 1

732.17SEFVFederal Council Ordinance01.02.2008Originalquelle

(Art. 8a Abs. 3 und 19 Abs. 1bis)

Anlagerendite und Teuerungsrate

Der Beitragsberechnung nach Artikel 8a Absätze 1 und 2 werden zugrunde gelegt:

  1. eine Anlagerendite von 2,1 Prozent (nach Abzug der Kosten für die Vermögensbewirtschaftung inkl. Bankgebühren und Umsatzabgaben);
  2. eine Teuerungsrate von 0,5 Prozent.

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