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Art. 22a

732.17SEFVFederal Council Ordinance01.02.2008Originalquelle

Die Mitglieder der Kommission, des Kommissionsausschusses und der Komitees streben bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten eine ausreichende Finanzierung des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds an.

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