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Anhang 4

730.05GebV-EnFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle

(Art. 14b )

Gebührenrahmen im Bereich des Herkunftsnachweises für Brenn- und Treibstoffe

Gebühr
in Franken
Einheit
1. Registrierung und Erfassung
Grundgebühr für eine Produktionsanlage, nach Anlagetypmax. 200pro Jahr
Grundgebühr für ein Benutzerkonto, nach Kontotypmax. 200pro Jahr
2. Transaktionen
Ausstellung von Herkunftsnachweisen, nach Anlagentypmax. 0,2pro MWh
Weitergabe von Herkunftsnachweisen im Inlandmax. 0,2pro MWh
Import und Export von Herkunftsnachweisenmax. 0,2pro MWh
Erstellung von Daueraufträgenmax. 200pro Geschäftsfall
3. Entwertung
Entwertung von Herkunftsnachweisenmax. 0,20pro MWh
Erstellung einer Entwertungsbestätigungmax. 100pro Geschäftsfall

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