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Art. 13a

730.05GebV-EnFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle

Das BFE und die Elektrizitätskommission (ElCom) erheben Gebühren namentlich für Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit:

  1. der Stromversorgung;
  2. 1 der Einspeisung netzgebundener Energie und dem Eigenverbrauch;
  3. den Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 787).

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