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SVAG · Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
Art. 18a
Art. 18
Art. 18b
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Art. 18a
Art. 18
Art. 18b
641.81
SVAG
Federal Act
01.02.2000
Originalquelle
Das BAZG führt zur Überprüfung der Mitwirkung bei der Abgabenerhebung Kontrollen durch.
Es kann die Kontrollen automatisiert durchführen.
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