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Art. 6a

631.013ZV-BAZGFederal Office Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 28 Abs. 2 ZG) Waren, die zur Ausfuhr veranlagt und anschliessend in einem offenen Zolllager oder in einem Zollfreilager gelagert werden, dürfen nicht mit dem System «NCTS» zur Ausfuhr angemeldet werden.

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