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Art. 57

631.013ZV-BAZGFederal Office Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 59 und 60 ZG; Art. 165–173 ZV) Für die im Anhang aufgeführten Waren und Veredelungsarten erteilen die Zollstellen die Bewilligungen für die aktive und die passive Veredelung.

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