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Art. 23

631.013ZV-BAZGFederal Office Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 28 Abs. 1 Bst. b ZG)

  1. Ist die anmeldepflichtige Person nicht in der Lage die Zollanmeldung auszufüllen, so kann die Zollstelle gegen Gebühr ausnahmsweise das amtliche Formular ausfüllen.
  2. Die anmeldepflichtige Person muss die Richtigkeit mit ihrer Unterschrift bestätigen.

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