projekte
(Art. 25 Abs. 1 und 28 Abs. 2 ZG) Die anmeldepflichtige Person muss die Begleitdokumente so kennzeichnen, dass diese eindeutig der entsprechenden Zollanmeldung zugeordnet werden können.
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.