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Art. 221e

631.01ZVFederal Council Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 91 Abs. 2 ZG)

  1. Das Gebiet der Schweiz ist in Zollkreise und Grenzwachtregionen gegliedert.
  2. Das EFD legt die Zollkreise und die Grenzwachtregionen fest.
  3. Es regelt die Funktionen und Grade des Grenzwachtkorps.

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