Zurück zum Gesetz

Art. 205

631.01ZVFederal Council Ordinance01.05.2007Originalquelle

(Art. 79 Abs. 2 ZG) Wird eine Generalbürgschaft gekündigt, so orientiert das BAZG die Zollschuldnerin oder den Zollschuldner darüber und fordert sie oder ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine neue Sicherheit zu leisten.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.