Das BAZG kann Kontrollen des Geschäftsbetriebs der antragstellenden Person beziehungsweise des AEO vornehmen.
Sie kann Bauten und Anlagen kontrollieren, Auskünfte verlangen, Daten und Dokumente sowie Systeme und Informationen überprüfen, die für den Vollzug der Vorschriften von Bedeutung sein können.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4917). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.