projekte
Die Bearbeitung von Daten in den Datenbanken nach Artikel 32a Absatz 1 WG und nach Artikel 59a dieser Verordnung wird protokolliert. Die Protokolle werden während einem Jahr getrennt vom System, in welchem die Personendaten bearbeitet werden, aufbewahrt.
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.