Zurück zum Gesetz

Art. 57

514.541WVFederal Council Ordinance12.12.2008Originalquelle

(Art. 32 WG) Gebühren bis zu 1000 Franken können zum Voraus oder per Nachnahme erhoben werden.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.