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Art. 51

514.541WVFederal Council Ordinance12.12.2008Originalquelle

(Art. 28 WG)

  1. Eine Waffe darf nur so lange transportiert werden, als es für die Tätigkeit, die dazu berechtigt, angemessen erscheint.
  2. Beim Transport von Feuerwaffen darf sich in Magazinen keine Munition befinden.

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