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Art. 15

514.541WVFederal Council Ordinance12.12.2008Originalquelle

(Art. 8 WG)

  1. Wer einen Erwerbsschein für Waffen oder wesentliche Waffenbestandteile erhalten will, muss das dafür vorgesehene Formular ausfüllen. Jede Waffe oder jeder wesentliche Waffenbestandteil ist mit Angabe der Waffenart zu bezeichnen.
  2. Das Formular ist mit den folgenden Beilagen bei der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen:
    1. 1
    2. Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte;
    3. amtliche Bestätigung nach Artikel 9a WG.
  3. Die zuständige kantonale Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Waffenerwerb erfüllt sind.

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Anhang 10 Ziff. II 19 der Strafregisterverordnung vom 19. Okt. 2022, mit Wirkung seit 23. Jan. 2023 (AS 2022 698).

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