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Art. 22c

514.54WGFederal Act01.01.1999Originalquelle

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) überprüft stichprobenweise, ob die Angaben im Begleitschein mit den auszuführenden Feuerwaffen, deren wesentlichen Bestandteilen oder der Munition übereinstimmen.

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