Zurück zum Gesetz

Art. 16b

514.54WGFederal Act01.01.1999Originalquelle
  1. Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität dürfen nur von Personen erworben werden, die zum Erwerb der entsprechenden Waffe berechtigt sind.
  2. Die übertragende Person prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt sind.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.