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GeoNV · Verordnung über die geografischen Namen
Art. 25
Art. 24
Art. 26
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Art. 25
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510.625
GeoNV
Federal Council Ordinance
01.07.2008
Originalquelle
Alle Strassen in Ortschaften und anderen bewohnten Siedlungen werden benannt.
Benannte Gebiete dürfen verwendet werden, wenn keine Strassen, Wege oder Plätze bestehen, die benannt werden können.
Die Schreibweise der Strassennamen, die Elemente der geografischen Namen der amtlichen Vermessung übernehmen, wird auf regionaler Ebene harmonisiert.
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