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Art. 51

510.620GeoIVFederal Council Ordinance01.07.2008Originalquelle
  1. Mit Busse bis zu 5000 Franken wird bestraft, wer:
    1. sich oder Dritten widerrechtlich Zugang zu Geobasisdaten verschafft;
    2. Geobasisdaten oder Geodienste ohne Einwilligung nutzt;
    3. Geobasisdaten ohne Einwilligung weitergibt;
    4. Vorschriften über die Nutzung, namentlich über die Quellenangabe, missachtet.
  2. Die Strafverfolgung obliegt den Kantonen.

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