431.021RHVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Die Amtsstelle nach Artikel 9 RHG meldet dem BFS, welche im Kanton registerführenden Stellen nach Artikel 2 Absatz 2 RHG an Sedex angeschlossen werden.
Die registerführenden Stellen sind für den Anschluss an Sedex selber verantwortlich.
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