Zurück zum Gesetz

Art. 11

431.021RHVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
  1. Die Amtsstelle nach Artikel 9 RHG meldet dem BFS, welche im Kanton registerführenden Stellen nach Artikel 2 Absatz 2 RHG an Sedex angeschlossen werden.
  2. Die registerführenden Stellen sind für den Anschluss an Sedex selber verantwortlich.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.