281.35GebV SchKGFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
Die Gebühr für die Ausarbeitung des Berichtes an die Gläubigerversammlung, für deren Leitung und für die Protokollierung bemisst sich nach den durch das Inventar ausgewiesenen Aktiven und beträgt:
Aktiven/Franken
Gebühr/Franken
bis
500 000
400.–
über
500 000
1000.–
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