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Art. 44

221.302RAGFederal Act01.09.2007Originalquelle

Bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051wird der Rechtsschutz in Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege wie folgt geregelt: Die Rekurskommission EVD beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der Aufsichtsbehörde.

Footnotes

  1. SR 173.32 , in Kraft seit 1. Jan. 2007

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