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Bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 20051wird der Rechtsschutz in Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege wie folgt geregelt: Die Rekurskommission EVD beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der Aufsichtsbehörde.
SR 173.32 , in Kraft seit 1. Jan. 2007 ↩
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