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RAG · Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren
Art. 34b
Art. 34a
Art. 35
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Art. 34b
Art. 34a
Art. 35
221.302
RAG
Federal Act
01.09.2007
Originalquelle
Der Geschäftsbericht enthält den Tätigkeitsbericht (Art. 19 Abs. 1), die Jahresrechnung und den Revisionsbericht.
Die Jahresrechnung setzt sich zusammen aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang.
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