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Art. 33a

221.302RAGFederal Act01.09.2007Originalquelle
  1. Die Geschäftsleitung und das übrige Personal sind bei PUBLICA nach den Bestimmungen der Artikel 32a –32m BPG1versichert.
  2. Die Aufsichtsbehörde ist Arbeitgeberin nach Artikel 32b Absatz 2 BPG.

Footnotes

  1. SR 172.220.1

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