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Art. 8

173.320.6ERV-BVGerLegislation The Federal Courts01.08.2020Originalquelle

Das Bundesverwaltungsgericht schliesst jede Haftung aus, wenn eine anerkannte Zustellplattform den Empfang nicht fristgerecht bestätigt. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für die Verbindung zur Zustellplattform als auch für die Zustellplattform selber.

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