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Art. 41

173.320.1VGRLegislation The Federal Courts01.06.2008Originalquelle
  1. Auf hängige Verfahren ist das neue Recht anwendbar.
  2. Spruchkörper, die vor Inkrafttreten dieses Reglements nach Artikel 25 Absätze 1−3 des Geschäftsreglements vom 11. Dezember 20061für das Bundesverwaltungsgericht bestimmt wurden, bleiben bestehen.

Footnotes

  1. [AS 2006 5287]

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