Neuer Chat
Neuer Chat
Korpus
Korpus
projekte
Neu
Feedback
Feedback
Hilfezentrum
Hilfezentrum
Sprache: DE
Sprache: DE
A
Einstellungen
Einstellungen
Law
/
VGR · Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht
Art. 12
Art. 11
Art. 13
Zurück zum Gesetz
Art. 12
Art. 11
Art. 13
173.320.1
VGR
Legislation The Federal Courts
01.06.2008
Originalquelle
Die Verwaltungskommission fasst ihre Beschlüsse gemäss Artikel 22 VGG.
Sie ist beschlussfähig, wenn an der Sitzung oder an der Zirkulation mindestens drei Mitglieder teilnehmen.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.
In Claude öffnen
In ChatGPT öffnen