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Art. 6a

173.110.132AufRBGerLegislation The Federal Courts01.01.2007Originalquelle
  1. Das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht reichen dem Bundesgericht ihren Datenschutzbericht ein.
  2. Der Bericht gibt Auskunft über das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten nach Artikel 12 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 20201, allfällige Verletzungen der Datensicherheit sowie über weitere aufsichtsrelevante Themen im Bereich Datenschutz.

Footnotes

  1. SR 235.1

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