projekte
(Art. 58 BGG) Wird ein Entscheid in einer Beratung gefällt, so wird die Urteilsbegründung vor der Ausfertigung bei den mitwirkenden Richtern und Richterinnen zur Genehmigung in Zirkulation gesetzt.
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.