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Art. 9b

172.220.111.31VBPVDepartmental Ordinance01.01.2002Originalquelle

(Art. 39a BPV) Die Personalverantwortlichen werten die Abweichungen von der vorgeschlagenen Lohnentwicklung nach Artikel 39a Absätze 1–3 BPV aus, namentlich nach Geschlecht, Alter und Sprache der Angestellten.

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