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Art. 10a

172.220.111.31VBPVDepartmental Ordinance01.01.2002Originalquelle

(Art. 25a BPV)

Der Jahreslohn für Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten beträgt für:

  1. Studierende ohne Abschluss: 34 500 Franken;
  2. Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss: 48 240 Franken;
  3. Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss: 54 000 Franken.

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