Zurück zum Gesetz

Art. 58

172.010RVOGFederal Act01.10.1997Originalquelle

Amtssitz des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei ist die Stadt Bern.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.