Das Schreiben der Kantonsregierung an die Bundeskanzlei bezeichnet:
- den Erlass mit dem Datum der Beschlussfassung durch die Bundesversammlung;
- das Organ, welches im Namen des Kantons die Volksabstimmung verlangt;
- die kantonalrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen zum Kantonsreferendum;
- das Datum und das Ergebnis des Referendumsbeschlusses.