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Anhang 1

152.31VBGÖFederal Council Ordinance01.07.2006Originalquelle

(Art. 16)

Gebührentarif in Franken

1. Reproduktionen

Franken
Fotokopie im Format A4 oder A3
– ab normaler Einzelblattvorlage bis A3, pro Seite–.20
– ab besonderen Vorlagenformaten, ab gebundenen Vorlagen oder
ab schlechter Vorlagenqualität, pro Seite
2.—
Elektronische Kopie (falls die Dokumente nicht bereits in
elektronischer Form vorliegen)
online übermittelt
– ab Einzelblattvorlage bis A3, pro Seite–.20
– ab besonderen Vorlagenformaten, ab gebundenen Vorlagen
oder ab schlechter Vorlagenqualität, pro Seite
2.—
Elektronische Kopie auf maschinenlesbarem Datenträger gespeichert, zusätzlich zum allfälligen Seitenpreis
– pro Diskette5.—
– pro CD-ROM oder DVD35.—
– pro USB-Datenträgereffektive Materialkosten
Tonbandkassette oder Videokassette, bespielt durch die Behörde
– pro Kassette35.—
Papierabzüge von Fotografien, Film 16 oder 35 mm kopiert auf
Videokassette sowie alle weiteren Kopien, die durch externe Partnerfirmen angefertigt werden müssen
nach Offerte

2. Prüfung und Vorbereitung von amtlichen Dokumenten für die Gewährung des Zugangs

Franken
Arbeitsaufwand für die Prüfung und die Vorbereitung von amtlichen Dokumenten
– pro Stunde100.—

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