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Art. 5a

142.312AsylV 2Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle

(Art. 95 Abs. 2 AsylG) Für die Steuerung und Anpassung der finanziellen Abgeltungen des Bundes können die Kantone verpflichtet werden, Daten zu Handen des Bundes zu erheben.

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