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Art. 46

142.312AsylV 2Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle

Das EJPD schliesst mit Kantonen, in denen Angestellte unter der Leitung des SEM Entscheide nach den Artikeln 31a –40 AsylG vorbereiten, im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen einen schriftlichen Vertrag ab.

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