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Art. 44

142.312AsylV 2Federal Council Ordinance01.10.1999Originalquelle
  1. Das SEM kann einen jährlichen Beitrag an die Kosten von Einrichtungen zur Behandlung traumatisierter Personen ausrichten.
  2. Der Beitrag des Bundes bezweckt namentlich die Förderung der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der Qualitätssicherung auf dem Gebiet der speziellen Betreuung traumatisierter Personen.1

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 8. Juni 2018, in Kraft seit 1. März 2019 (AS 2018 2875).

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